Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen gemäss OR betragen bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag:

Während der Probezeit*                            7 Tage auf jeden Termin

Anschliessend im 1. Dienstjahr               1 Monat auf Monatsende

Ab dem 2. Dienstjahr                                 2 Monate auf Monatsende

Ab dem 10. Dienstjahr                               3 Monate auf Monatsende

Wird etwas anderes vereinbart, gelten die vereinbarten Fristen. Auch kürzere Fristen sind möglich, ausgenommen im ersten Dienstjahr (es sei denn, dies sei explizit in einem GAV geregelt).

Im Personalverleih gelten andere Kündigungsfristen.

Die Kündigungsfristen müssen für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber die gleichen sein.

*Die Probezeit beträgt nach OR ein Monat. Auch hier sind anderslautende Vereinbarungen möglich, wobei das Maximum bei drei Monaten liegt.