Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit und die Sperrfristen
Die Gerichte gehen immer mehr dazu über, bei einer rein arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit die Anwendbarkeit der Sperrfristen zu verneinen. Demnach ist eine während einer derartigen Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen Kündigung gültig und sie verlängert auch die Kündigungsfrist nicht, falls die Arbeitsunfähigkeit erst nach erfolgter Kündigung eintritt.
Die arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Stelle und bedeutet, dass ausserhalb des konkreten Betriebs bei einem anderen Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeit gegeben wäre. Meist sind psychische Probleme die Ursache für eine derartige Arbeitsunfähigkeit.