Riskante Verdachtskündigungen

Wer als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung allein aufgrund eines blossen Verdachts ausspricht, geht ein hohes Risiko ein. Erweist sich nämlich der Verdacht später als unbegründet, wird die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt eingestuft. Von dieser Regel weichen die Gerichte nur unter engen Voraussetzungen ab.