Tätlichkeiten und fristlose Entlassung

Tätlichkeiten sind in aller Regel Grund für eine fristlose Entlassung. Doch auch hier gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser muss bei Konflikten Massnahmen zur Schlichtung ergreifen. Wenn der Arbeitgeber das unterlässt, ist er zumindest mitschuldig.