Beschimpfungen und fristlose Entlassung
Wird ein Arbeitnehmer wegen einer Beschimpfung verwarnt, kann er später nicht aus dem gleichen Grund fristlos gekündigt werden, ohne das ein neues Ereignis eingetreten ist (BGer. 4A_56/2016 vom 30.6.2016)
Kündigung wegen Transgender
Eine wegen der Transgendereigenschaft oder wegen einer Geschlechtsumwandlung erfolgte Kündigung ist als diskriminierend einzustufen. Sie verstösst gegen die Gleichstellung resp. stellt eine missbräuchliche Kündigung dar.
Tätlichkeiten und fristlose Entlassung
Tätlichkeiten sind in aller Regel Grund für eine fristlose Entlassung. Doch auch hier gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser muss bei Konflikten Massnahmen zur Schlichtung ergreifen. Wenn der Arbeitgeber das unterlässt, ist er zumindest mitschuldig.