Missbräuchliche Kündigung und sexuelle Belästigung

Ob eine Kündigung missbräuchlich erfolgte, hängt nicht nur davon ab, ob die Missbrauchsgründe im Gesetz aufgezählt sind. Der Missbrauch kann sich auch aus der Art und Weise der Ausübung des Kündigungsrechts ergeben, beispielsweise wenn der Arbeitgeber die Vorwürfe nicht genügend untersucht (Urteil 4A_216/2019 vom 29.8.2019).