Informationspflicht Krankentaggeldversicherung bei Austritt

Arbeitgeber, welche über eine Krankentaggeldversicherung für ihre Belegschaft verfügen, müssen austretende Mitarbeitende darauf hinweisen, dass sie das Recht haben, in die Einzelversicherung überzutreten. Kommen sie dieser Informationspflicht nicht nach, werden sie für entgangene Taggelder schadenersatzpflichtig.