Juli 2021

Die Karenzentschädigung soll die durch das Einhalten des Konkurrenzverbots entstandene Verdiensteinbusse (mind. teilweise) kompensieren. In der Schweiz ist sie wenig gebräuchlich. Das Obergericht ZH hat in einem Entscheid vom 07.02.2020 entschieden, dass bei einem Wegfall des Konkurrenzverbots auch die Karenzentschädigung dahinfällt.