Missbräuchliche Alterskündigung bei leitenden Angestellten

Generell ist grosse Zurückhaltung angebracht bei Kündigungen gegenüber älteren Arbeitnehmenden mit langer Dienstzeit. Dieser Schutz gilt aber nicht absolut. So hat das Bundesgericht im Entscheid BGer 4A_44/2021 vom 2. Juni 2021 die Kündigung gegenüber einem 60-jährigen CEO mit 37 Dienstjahren geschützt, obwohl dieser im Vorfeld weder angehört noch abgemahnt worden war und auch keine alternativen Lösungen gesucht wurden. Das Bundesgericht hat die Interessen der Arbeitgeberin an der Kündigungsfreiheit aufgrund der grossen Entscheidungskompetenz und des Verantwortungsbereichs des CEO in diesem Fall höher gewichtet.