Fristlose Entlassung wegen fehlender Kooperation während der internen Untersuchung
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 8C_626/2020 vom 21. Dezember 2021 festgehalten, dass selbst ein Verhalten im Nachgang an die eigentliche Vertragsverletzung ebenfalls in die Beurteilung miteinfliesst, ob die Treuepflicht des Arbeitnehmers schwerwiegend genug verletzt worden ist und demnach eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne.