Besonderheiten der Massenentlassung
Wer eine Massenentlassung abwickeln muss, hat viele Besonderheiten zu beachten. Angefangen beim Schwellenwert, bei der Fristberechnung bis hin zur Informations- und Konsultationspflicht der Arbeitnehmer und des Arbeitsamts sowie der Sozialplanpflicht; überall gibt es spezielle Regelungen, die beachtet werden müssen. Dies gilt umso mehr, wenn ein GAV anwendbar ist.
Fussballtrainer und fristlose Kündigung
Ein als Trainer eines bekannten Fussballclubs angestellter Mitarbeiter wurde fristlost entlassen, nachdem dieser wegen Unklarheiten in seinem Tätigkeitsbereich angekündigt hatte, vor einem klärenden Gespräch keine weiteren Einsätze leisten zu wollen. Eine solche Erklärung genügt für eine fristlose Entlassung ohne vorgängige Verwarnung nicht (BGer. 4A_7/2018 vom 18.4.2018).
Konkurrenzverbot und Kündigung
Das Gesetz sieht vor, dass ein gültig vereinbartes Konkurrenzverbot dahinfällt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass ihm der Arbeitnehmer dazu begründeten Anlass gegeben hat oder wenn es dieser aus einem begründeten, aber vom Arbeitgeber zu verantworteten Anlass auflöst.
Kündigung nach sexueller Belästigung
Wird die betroffene Person nach einer sexuellen Belästigung arbeitsunfähig und wird ihr während der Sperrfrist gekündigt, ist diese Kündigung nichtig. Die Person hat Anspruch auf eine Entschädigung nach Gleichstellungsgesetz (AGer ZH, AN091048 vom 1.4.2010).
Kündigung und Gegenkündigung
Was gilt, wenn eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis kündigt und die andere Vertragspartei ihrerseits mit einer Kündigung (sogenannte Gegenkündigung) reagiert? Mit Aussprechen der ersten Kündigung ist grundsätzlich die vertragsauflösende Gestaltungswirkung bereits eingetreten. Eine weitere Kündigung durch die Gegenpartei ist nicht mehr möglich. Ausgenommen ist der Fall, in welchem die erste Partei ihre Kündigung auf einen weit in der Zukunft liegenden Termin ausgesprochen hat. Beispiel: Der Mitarbeiter X hat eine vertragliche Kündigungsfrist von zwei Monaten und kündet im August erst auf Ende Jahr. Der Arbeitgeber kann mit einer Gegenkündigung im August auf Ende Oktober reagieren. Das Arbeitsverhältnis endet Ende Oktober.
Grobe Verkehrsregelverletzung und fristlose Entlassung
Auch wer als Berufschauffeur tätig ist und somit einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt ist, kann bei einer grobem Verkehrsregelverletzung dennoch fristlos entlassen werden (BG. 4A_625/2016 vom 8.3.2017).
Diebstahl und fristlose Entlassung
Strafbare Handlungen am Arbeitsplatz wie Diebstahl, Veruntreuung etc. lohnen sich nicht. Gemäss bundesgerichtlicher Praxis rechtfertigen auch geringfügige Diebstähle eine fristlose Entlassung (BGer. 4A_177/2017 vom 22. Juni 2017).
Zeitpunkt der fristlosen Kündigung
Liegt ein wichtiger Grund für die fristlose Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vor, muss diese unverzüglich ausgesprochen werden. Mehr als zwei bis drei Tage nach Entdeckung des Grundes werden von der Gerichtspraxis nur in Konzernstrukturen toleriert.
Aufhebungsvereinbarung
Ein gültiger Aufhebungsvertrag ist eine elegante und klare Lösung, um sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Allerdings gibt es einige Stolpersteine, die es unbedingt zu beachten gilt, will man keine bösen Überraschungen erleben. Oft wird die Aufhebungsvereinbarung zudem mit der Freistellungs- oder der Austrittsvereinbarung verwechselt.
Verwarnung und fristlose Entlassung
Wird ein Mitarbeiter zu Recht wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten aus Arbeitsvertrag verwarnt, kann beim nächsten Verstoss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen (BGer. 4A_288/2016 vom 26.9.2016).