Kündigung per E-Mail
Kürzlich hat das Zürcher Arbeitsgericht entschieden, dass das Schriftformerfordernis bei einem E-Mail angehängten Kündigungsschreiben im pdf-Format erfüllt ist. Dennoch ist bei einer mündlich ausgesprochenen oder per E-Mail mitgeteilten Kündigung Vorsicht geboten.
Kündigung nach sexueller Belästigung
Wird die betroffene Person nach einer sexuellen Belästigung arbeitsunfähig und wird ihr während der Sperrfrist gekündigt, ist diese Kündigung nichtig. Die Person hat Anspruch auf eine Entschädigung nach Gleichstellungsgesetz (AGer ZH, AN091048 vom 1.4.2010).