Saldoklausel und Konkurrenzverbot
In den meisten Aufhebungsvereinbarungen findet sich eine Saldoklausel. Damit soll sichergestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis ein für alle Mal abschliessend geregelt wird. Vorsicht ist jedoch bei einem bestehenden Konkurrenzverbot angesagt. Enthält die Saldoklausel diesbezüglich keine Ausnahme, wird das als Verzicht des Arbeitgebers gewertet.
Aufhebungsvertrag – Verzicht auf den Kündidungsschutz
Gemäss aktuellster Rechtsprechung des Bundesgerichts kann der Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags auf den gesetzlichen Kündigungsschutz verzichten, sofern der Arbeitgeber diesem gegenüber vergleichbare Zugeständnisse macht (BGer-Urteil 4A_13/2018 und 4A_17/2018 vom 23. Oktober 2018).
Freistellung und Erwähnung im Arbeitszeugnis
Eine nicht das übliche Mass von maximal sechs Monaten übersteigende Freistellung gehört grundsätzlich nicht ins Arbeitszeugnis.
Aufhebungsvereinbarung
Ein gültiger Aufhebungsvertrag ist eine elegante und klare Lösung, um sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Allerdings gibt es einige Stolpersteine, die es unbedingt zu beachten gilt, will man keine bösen Überraschungen erleben. Oft wird die Aufhebungsvereinbarung zudem mit der Freistellungs- oder der Austrittsvereinbarung verwechselt.