Verwarnung und fristlose Entlassung
Wird ein Mitarbeiter zu Recht wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten aus Arbeitsvertrag verwarnt, kann beim nächsten Verstoss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen (BGer. 4A_288/2016 vom 26.9.2016).
Wird ein Mitarbeiter zu Recht wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten aus Arbeitsvertrag verwarnt, kann beim nächsten Verstoss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen (BGer. 4A_288/2016 vom 26.9.2016).