Öffentliches Personalrecht
Bei der Kündigung öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse gilt es die entsprechenden Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese sind nur sehr bedingt mit der Regelung im OR zu vergleichen.
Bei der Kündigung öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse gilt es die entsprechenden Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese sind nur sehr bedingt mit der Regelung im OR zu vergleichen.