Verwarnung und fristlose Entlassung
Wird ein Mitarbeiter zu Recht wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten aus Arbeitsvertrag verwarnt, kann beim nächsten Verstoss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen (BGer. 4A_288/2016 vom 26.9.2016).
Missbräuchliche Kündigung
Eine Arbeitnehmerin war zum wiederholten Male durch aggressives und despektierliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten und externen Vertragspartnern des Arbeitgebers aufgefallen. Trotz eines Gesprächs mit der Arbeitnehmerin gingen die Beschwerden weiter, sodass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigte. Die Beschwerde der Arbeitnehmerin hat das Bundesgericht abgewiesen und hält im Entscheid fest, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet war, ein formelles Disziplinarverfahren über die Arbeitnehmerin zu eröffnen. Das Vertrauen war zerstört worden, nachdem die Arbeitnehmerin trotz Weisung ihr unangebrachtes Verhalten nicht geändert hatte (4A-333/2018) .