Fristlose Entlassung wegen fehlender Kooperation während der internen Untersuchung
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 8C_626/2020 vom 21. Dezember 2021 festgehalten, dass selbst ein Verhalten im Nachgang an die eigentliche Vertragsverletzung ebenfalls in die Beurteilung miteinfliesst, ob die Treuepflicht des Arbeitnehmers schwerwiegend genug verletzt worden ist und demnach eine fristlose Kündigung rechtfertigen könne.
Aufhebungsvereinbarung versus fristlose Kündigung
Wer eine Kündigung ausspricht, tut damit seinen Willen kund, ein Rechtsverhältnis einseitig umgestalten zu wollen. Darin kann gemäss Bundesgericht (Entscheid 4A_249/2019 vom 6. Januar 2020) grundsätzlich nicht die Annahme einer allfälligen Offerte zur sofortigen Vertragsauflösung gesehen werden.
Arbeitsvertrag mit Mindestlaufzeit – Kündigung
Das Bundesgericht hielt im Entscheid 4A_395/2018 fest, dass ein Arbeitsvertrag mit einer Minimaldauer bis zum Ablauf der festen Vertragsdauer wie ein befristetet Vertrag zu behandeln sei, bei dem eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit fehle. Aus wichtigen Gründen jedoch könne der Vertrag im Sinne von Art. 337 OR (fristlose Kündigung) beendet werden. Unabhängig davon, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei oder nicht, werde das Arbeitsverhältnis dadurch aufgelöst.
Fussballtrainer und fristlose Kündigung
Ein als Trainer eines bekannten Fussballclubs angestellter Mitarbeiter wurde fristlost entlassen, nachdem dieser wegen Unklarheiten in seinem Tätigkeitsbereich angekündigt hatte, vor einem klärenden Gespräch keine weiteren Einsätze leisten zu wollen. Eine solche Erklärung genügt für eine fristlose Entlassung ohne vorgängige Verwarnung nicht (BGer. 4A_7/2018 vom 18.4.2018).
Grobe Verkehrsregelverletzung und fristlose Entlassung
Auch wer als Berufschauffeur tätig ist und somit einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt ist, kann bei einer grobem Verkehrsregelverletzung dennoch fristlos entlassen werden (BG. 4A_625/2016 vom 8.3.2017).
Diebstahl und fristlose Entlassung
Strafbare Handlungen am Arbeitsplatz wie Diebstahl, Veruntreuung etc. lohnen sich nicht. Gemäss bundesgerichtlicher Praxis rechtfertigen auch geringfügige Diebstähle eine fristlose Entlassung (BGer. 4A_177/2017 vom 22. Juni 2017).
Zeitpunkt der fristlosen Kündigung
Liegt ein wichtiger Grund für die fristlose Aufhebung des Arbeitsverhältnisses vor, muss diese unverzüglich ausgesprochen werden. Mehr als zwei bis drei Tage nach Entdeckung des Grundes werden von der Gerichtspraxis nur in Konzernstrukturen toleriert.
Verwarnung und fristlose Entlassung
Wird ein Mitarbeiter zu Recht wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten aus Arbeitsvertrag verwarnt, kann beim nächsten Verstoss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen (BGer. 4A_288/2016 vom 26.9.2016).
Unverschuldete Arbeitsverhinderung und fristlose Entlassung
Grundsätzlich stellt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung nie einen Grund für eine fristlose Entlassung dar. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber rechtzeitig anzuzeigen, damit letzterer entsprechend disponieren kann. Unterlässt er diese Meldung, begeht er eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die zur fristlosen Entlassung führen kann (BGer 4A_521/2016 vom 1.12.2016).
Nachschieben von zuvor unbekannten Gründen – fristlose Kündigung
Liegt ein derart wichtiger Grund vor, dass die weitere Zusammenarbeit für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist als unzumutbar erscheint, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden (BGer. 4A_109/2016 vom 11.8.2016).