Kündigung im Konfliktfall
Eine Kündigung im Konfliktfall am Arbeitsplatz kann unter Umständen missbräuchlich sein. Der Arbeitgeber muss vorgängig alle zumutbaren Massnahmen zur Konfliktbeilegung ergreifen. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden.
Tätlichkeiten und fristlose Entlassung
Tätlichkeiten sind in aller Regel Grund für eine fristlose Entlassung. Doch auch hier gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dieser muss bei Konflikten Massnahmen zur Schlichtung ergreifen. Wenn der Arbeitgeber das unterlässt, ist er zumindest mitschuldig.