Beschimpfungen und fristlose Entlassung
Wird ein Arbeitnehmer wegen einer Beschimpfung verwarnt, kann er später nicht aus dem gleichen Grund fristlos gekündigt werden, ohne das ein neues Ereignis eingetreten ist (BGer. 4A_56/2016 vom 30.6.2016)
Wird ein Arbeitnehmer wegen einer Beschimpfung verwarnt, kann er später nicht aus dem gleichen Grund fristlos gekündigt werden, ohne das ein neues Ereignis eingetreten ist (BGer. 4A_56/2016 vom 30.6.2016)