Mitarbeitende Tag

Eine Kündigung im Konfliktfall am Arbeitsplatz kann unter Umständen missbräuchlich sein. Der Arbeitgeber muss vorgängig alle zumutbaren Massnahmen zur Konfliktbeilegung ergreifen. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden.

Beteiligt sich ein Arbeitgeber an den Kosten einer beruflichen Aus- und Weiterbildung einer seiner Mitarbeitenden, empfiehlt es sich in jedem Fall, allfällige Rückerstattungen in einer Vereinbarung entsprechend zu regeln. Ohne eine solche Rückerstattungsklausel dürfte der Arbeitgeber leer ausgehen, sollte das Arbeitsverhältnis (während der Dauer der Aus- und Weiterbildung oder kurz danach) beendet werden.