Verlängerung der Kündigungsfrist im öffentlichen Personalrecht
Gemäss einem aktuellen Bundesgerichtsentscheid (Urteil 8C_823/2018 vom 10.4.2019) können auch kantonale Personalgesetze vorsehen, dass sich die Kündigungsfrist lediglich um die Dauer der effektiven Krankheitstage verlängert und nicht bis zum Ende des angebrochenen Monats.
Öffentliches Personalrecht
Bei der Kündigung öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse gilt es die entsprechenden Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese sind nur sehr bedingt mit der Regelung im OR zu vergleichen.