Kündigung von Arbeitnehmervertretern
Wird einem Arbeitnehmervertreter (Personal-/Betriebskommission, Angestelltenvereinigung etc.) ordentlich gekündigt, hat das eine Umkehr der Beweislast zur Folge. Der Arbeitgeber hat den Kündigungsgrund nachzuweisen (BGer. 4A_387/2016 vom 26.8.2016)