ungerechtfertigte fristlose Entlassung Tag

Das Bundesgericht hielt im Entscheid 4A_395/2018 fest, dass ein Arbeitsvertrag mit einer Minimaldauer bis zum Ablauf der festen Vertragsdauer wie ein befristetet Vertrag zu behandeln sei, bei dem eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit fehle. Aus wichtigen Gründen jedoch könne der Vertrag im Sinne von Art. 337 OR (fristlose Kündigung) beendet werden. Unabhängig davon, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei oder nicht, werde das Arbeitsverhältnis dadurch aufgelöst.

Gemäss Bundesgericht sind für die Bemessung der Entschädigung folgende Kriterien massgebend (4A_173/2018, 4A_179/2018): Schwere des Verschuldens des ArbeitgebersAusmass der Persönlichkeitsverletzung gegenüber ArbeitnehmerArt der KündigungsmitteilungDauer des ArbeitsverhältnissesAlter des Entlassenenseine soziale Situationallfälliges Mitverschuldenfinanzielle Auswirkungen der Kündigungkeine direkte Auswirkung habe hingegen das Kriterium des sehr hohen Einkommens, welches aus der Bonusrechtsprechung stammt.