verfahrene Situation Tag

Solange die Beziehung funktioniert, erscheint alles rosarot. Ist die Beziehung jedoch am Ende, kommen die Probleme. Oft endet das Ganze in einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Wie gehen die Gerichte damit um? Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass die Situation derart verfahren ist, dass die Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Affäre undenkbar ist, ist eine Kündigung nicht missbräuchlich. Anders entschied ein Gericht in folgendem Fall: Eine Mitarbeiterin, deren Lebenspartner ebenfalls in der gleichen Firma als Verkaufsleiter angestellt war, wurde (ordentlich) entlassen, nachdem ihr Lebenspartner sein Arbeitsverhältnis aufgelöst und zur Konkurrenz gewechselt hat. Als Begründung führte der Arbeitgeber aus, dass infolge dieser Konstellation nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Arbeitnehmerin mit ihrem Lebenspartner vertrauliche Informationen austauschen würde. Das Gericht folgte diesem Argument nicht und erachtete die Kündigung als missbräuchlich.