Verwarnung Tag

Ein als Trainer eines bekannten Fussballclubs angestellter Mitarbeiter wurde fristlost entlassen, nachdem dieser wegen Unklarheiten in seinem Tätigkeitsbereich angekündigt hatte, vor einem klärenden Gespräch keine weiteren Einsätze leisten zu wollen. Eine solche Erklärung genügt für eine fristlose Entlassung ohne vorgängige Verwarnung nicht (BGer. 4A_7/2018 vom 18.4.2018).

Eine Arbeitnehmerin war zum wiederholten Male durch aggressives und despektierliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten und externen Vertragspartnern des Arbeitgebers aufgefallen. Trotz eines Gesprächs mit der Arbeitnehmerin gingen die Beschwerden weiter, sodass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigte. Die Beschwerde der Arbeitnehmerin hat das Bundesgericht abgewiesen und hält im Entscheid fest, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet war, ein formelles Disziplinarverfahren über die Arbeitnehmerin zu eröffnen. Das Vertrauen war zerstört worden, nachdem die Arbeitnehmerin trotz Weisung ihr unangebrachtes Verhalten nicht geändert hatte (4A-333/2018) .