Aufhebungsvertrag – Verzicht auf den Kündidungsschutz
Gemäss aktuellster Rechtsprechung des Bundesgerichts kann der Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrags auf den gesetzlichen Kündigungsschutz verzichten, sofern der Arbeitgeber diesem gegenüber vergleichbare Zugeständnisse macht (BGer-Urteil 4A_13/2018 und 4A_17/2018 vom 23. Oktober 2018).