Wenn Bagatellen zu einer fristlosen Entlassung führen

Grundsätzlich kann nur eine besonders schwere Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer seine fristlose Entlassung rechtfertigen. Weniger schwerwiegende Verstösse können einen solchen Entscheid nur dann begründen, wenn sie trotz Warnung wiederholt vorgekommen sind. Im Urteil 4A_21/2020 vom 24. August 2020 hatte das Bundesgericht einen Fall zu beurteilen, in welchem ein Pflegemitarbeiter zweimal einen Stift in Richtung von Heimbewohnern geworfen hatte, um deren Aufmerksamkeit zu erlangen. Das Bundesgericht hat die fristlose Entlassung nicht geschützt, nachdem es zur Überzeugung gelangt ist, dass die beiden Stiftwürfe frei von jeglicher Gewalt und Böswilligkeit waren.