Arbeitszeugnis – Verjährungsfrist
Im Urteil 4A_295/2020 vom 28. Dezember 2020 hat das Bundesgericht festgehalten, dass auf das Arbeitszeugnis die zehnjährige und nicht etwa die fünfjährige Verjährungsfrist anzuwenden ist.
Im Urteil 4A_295/2020 vom 28. Dezember 2020 hat das Bundesgericht festgehalten, dass auf das Arbeitszeugnis die zehnjährige und nicht etwa die fünfjährige Verjährungsfrist anzuwenden ist.