Was gehört in ein Arbeitszeugnis?
- Personalien Arbeitnehmer
- Name des Arbeitgebers mit rechtsgültigen Unterschrift(en) und Ausstellungsdatum
- Beginn und Ende Arbeitsverhältnis
- Auflistung der ausgeübten Funktionen/Tätigkeiten/Projekte
- Leistungsbewertung (Qualität und Quantität)
- Aussagen zum Verhalten des Arbeitnehmers
- Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Ende des Arbeitsverhältnisses bedauert.
- Eine allfällige Freistellung ist nicht zu erwähnen, dito – im Zweifel – bei Krankheitsfällen (ist u.U. zulässig)