Was gehört in ein Arbeitszeugnis?

  • Personalien Arbeitnehmer
  • Name des Arbeitgebers mit rechtsgültigen Unterschrift(en) und Ausstellungsdatum
  • Beginn und Ende Arbeitsverhältnis
  • Auflistung der ausgeübten Funktionen/Tätigkeiten/Projekte
  • Leistungsbewertung (Qualität und Quantität)
  • Aussagen zum Verhalten des Arbeitnehmers
  • Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Ende des Arbeitsverhältnisses bedauert.
  • Eine allfällige Freistellung ist nicht zu erwähnen, dito – im Zweifel – bei Krankheitsfällen (ist u.U. zulässig)